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Fair Wirtschaften

Berlins Wirtschaft für die Zukunft
Die Klimakrise, die extreme Armut in weiten Teilen der Welt und die zunehmende Ungleichheit von Arm und Reich – in den industrialisierten Ländern wie in den Ländern des Globalen Südens – erfordern ein Umdenken und ein Umlenken in allen Politikbereichen. Eine Lösung der angesprochenen Probleme kann ohne eine veränderte Wirtschaftsweise nicht erfolgen.

Statt des Beibehaltens eines klima-unvertäglichen, ressourcen-intensiven und sozial-unverträglichen Wirtschaftens muss auch die Berliner Wirtschaftspolitik, insbesondere die Berliner Außenwirtschaftspolitik, konsequent auf ihre Nachhaltigkeit hin ausgerichtet werden. Nicht nur das wirtschaftliche Eigeninteresse Berlins beziehungsweise der Berliner Unternehmen darf im Zentrum wirtschaftspolitischer Überlegungen stehen. Eine rein wachstumsorientierte (Außen-)Wirtschaftsförderung zum Wohle der Berliner Wirtschaft vernachlässigt ökologische und soziale Kriterien und ist mit den Zielen der Agenda 21 und den UN-Milleniumszielen nicht vereinbar. Ziel einer politisch regulierten Wirtschaftsförderung muss die Priorisierung nachhaltiger Wirtschaftsprodukte und Wirtschaftsmodelle sein.

Eine solche Wirtschaftspolitik befände sich auch im Einklang mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz 'Zukunftsfähigkeit sichern – Entwicklungspolitik in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen', der im Oktober 2008 verabschiedet wurde: "Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ist eine wichtige Voraussetzung für Armutsbekämpfung und Bewältigung des Klimawandels. Die Entwicklungszusammenarbeit von heute ist die Außenwirtschaft von morgen. Die Länder wollen Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit besser zusammen führen und ihre Wirtschaftsförderung stärker für das Engagement von kleinen und mittleren Unternehmen in Entwicklungsländern nutzen."

Fairer Handel: Entwicklungszusammenarbeit, die funktioniert…

Fairer Handel wird von verschiedenen Seiten, unter anderem auch vom Europäischen Parlament in seiner 2006 verabschiedeten Resolution über Fairen Handel und Entwicklung als effektive Art der Entwicklungsförderung bezeichnet.

Ziele des Fairen Handels sind die Verbesserung der Einkommen und des Wohlergehens der Produzent/innen, die Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten für benachteiligte Produzent/innen, die Stärkung des Bewusstseins bei den Konsument/innen über die negativen Auswirkungen des internationalen Handels auf die Produzent/innen, die Durchführung von Kampagnen zur Veränderung der bestehenden ungerechten Regeln des konventionellen internationalen Handels sowie der Schutz der Menschenrechte durch die Förderung sozialer Gerechtigkeit, umweltverträglichen Verhaltens und wirtschaftlicher Sicherheit.

Groß-Städte sind Groß-Abnehmerinnen

Nicht nur durch den individuellen, auch durch den öffentlichen Konsum kann der faire Handel unterstützt werden. Ob Güter, Dienstleistungen oder Bauaufträge – das Land Berlin gibt Jahr für Jahr gewaltige Summen aus, um seine Verwaltungsaufgaben zu erfüllen.

Als Großverbraucher könnte es seine gewichtige Marktstellung zu einer Umorientierung von Konsummustern nutzen und als verantwortungsbewusster Verbraucher agieren, der soziale, ökologische und ethische Anliegen in öffentliche Ausschreibungen integriert. Mit der Novellierung des Vergabegesetzes auf Bundesebene im Februar 2009 ist zugleich eine Rechtsunsicherheit für eine sozial-ökologische öffentliche Beschaffung ausgeräumt worden. Im neuen Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtig werden können. Einen weiteren Schritt in diese Richtung hat das Land Berlin mit dem im Juli 2010 verabschiedeten neuen Landesvergabegesetz (als pdf) getan. Bei öffentlichen Aufträgen soll darauf hingewirkt werden, dass keine Waren mehr bezogen werden, die unter Missachtung ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden. Nun muss das Land zeigen, dass es die Möglichkeiten des Gesetzes nutzt und es in der Verwaltung entsprechend umsetzt. Leider ist die explizite Förderung des Fairen Handels nicht in den Gesetzestext aufgenommen worden.

Das Beispiel Bremen

Bremen hat 2009 nicht nur ein neues Vergabegesetz verabschiedet, in dem soziale und ökologische Kriterien verankert sind. Bremen hat gleichzeitig einen Prozess initiiert, der weite Teile der Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft einbezieht. Der politische Wille führte zu einer Bestandsaufnahme und anschließenden Umgestaltung der Verwaltungsstrukturen, um die Einkaufsmacht Bremens überhaupt in den Dienst einer sozial und ökologisch nachhaltigen Einkaufspraxis stellen zu können. Mit entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen und Schulungen für die Beschaffer und Beschafferinnen der Stadt unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure wurde der Prozess gleichzeitig partizipativ gestaltet. Die bisherigen Erfahrungen fasst eine Broschüre (als pdf) des Bremer Entwicklungspolitischen Netzwerks umfassend aber prägnant zusammen.

Forderungen des BER

Aufbau einer eigenständigen Außenwirtschaftsförderlinie, die die Entwicklung fairer, solidarischer und umweltfreundlicher Außenwirtschaftsbeziehungen Berlins mit dem Globalen Süden zum Ziel hat.

Konkrete Ansatzpunkte für eine gezielte Förderung außenwirtschaftlicher Aktivitäten im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften könnten die Städtepartnerschaften Berlins mit Hauptstädten aus Entwicklungs¬ländern (Jakarta, Taschkent, Mexiko-Stadt, Peking, Buenos Aires und Windhuk) sein. Für die Entwicklung der Kriterien einer speziellen Förderlinie sollen sowohl die Betroffenen aus den Ländern des Globalen Südens als auch umwelt- und entwicklungspolitische Organisationen und Interessierte aus Berlin und Brandenburg einbezogen werden. Gleichzeitig sollen migrantisch-diasporische Gruppen oder Personen in Berlin, die in Herkunftsländern aus dem Globalen Süden wirtschaftlich aktiv sind und deren Aktivitäten auf eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen dort abzielen, gezielt in den Planungsprozess und in die Förderung eingebunden werden.

Umsetzung der im neuen Landesvergabegesetz enthaltenen Möglichkeiten zur sozial-ökologischen Beschaffung und Umstellung der Beschaffungspolitik des Landes Berlin auf nachhaltige und fair gehandelte Produkte nach einem klaren Zeit- und Maßnahmenplan.

Dieser muss den Einstieg bei ersten konkreten Produkten enthalten (z.B. Bekleidung, Natursteine, Blumen) und danach systematisch auf andere Produkte/ Sektoren ausgeweitet werden. Verwaltungsinterne Hindernisse für die Umsetzung einer sozial-ökologischen Auftragsvergabe sollen durch Strukturreformen beseitigt werden. Bis 2012 sollen mindestens 50 Prozent faire Produkte angeschafft werden, in Bereichen, in denen es bereits faire Produkte gibt.

Die Vergabestellen müssen dafür qualifiziert, motiviert und ausgestattet werden.

Dafür bedarf es institutioneller Neuerungen: eine "Koordinierungsstelle zukunftsfähige Beschaffung" beim Senat und eine Kontrollkommission (diese ist gleichzeitig Beschwerdestelle für sozial-ökologische Akteure) – jeweils unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Beide Gremien berichten zweijährlich im Abgeordnetenhaus, das darüber diskutiert.

Berlin soll Mitglied in der Kampagne Procura+ werden und deren Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung verbindlich einführen.
erstellt von Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER) zuletzt verändert: 28.06.2011 23:14
Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER e.V.)
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